Qualitätsnormen als Zugangskriterium vorgeschlagen
Umgang mit Überwachungsbehörden und Vertragsrecht als zukünftige Themenschwerpunkte des VUP-BFA "pharmazeutische Untersuchungen"
Kriterien für Prüflaboratorien für eine Mitarbeit im Ausschuss und Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit waren die Themen einer Besprechung zur Vorbereitung der kommenden Sitzung des VUP-Bundesfachausschusses "pharmazeutische Untersuchungen" am 27.10.2000 in der VUP-Geschäftsstelle in Gießen.
Für eine Mitarbeit in diesem Ausschuss sollte die Kompetenz des Unternehmens eine wesentliche Voraussetzung sein. Diese könnte durch zu erfüllende Qualitätsnormen nachgewiesen werden. So sollten die Ausschussmitglieder ihre Prüftätigkeit nach § 67 AMG angemeldet haben und / oder GMP-konform arbeiten. Auch die Unabhängigkeit des Unternehmens (keine Herstellerlaboratorien) wird als unabdingbar für eine erfolgversprechende Ausschussarbeit gesehen.
Themenschwerpunkte der kommenden Sitzungen werden sein:
- Umgang mit Überwachungsbehörden, u.a. Harmonisierung der Überwachungsverfahren
- Kooperation mit Verbänden (z.B. VAAM, FAH / BAH, Curriculum pharmazeutische Mikrobiologie)
- Vertragsrecht (Prüfungen im Lohnauftrag, Definition der Verantwortungsbereiche)
- Lobby- und Medienarbeit
An der Sitzung nahm auch die stellvertretende Vorsitzende der GDCh Fachgruppe "freiberufliche Chemiker" teil. Mit dieser Organisation strebt der VUP eine intensivere Zusammenarbeit an. Die Sitzungsleitung hatte kommissarisch Dr. Wolfgang Treder, ACB GmbH Münster.