FDP-Landtagsfraktion Hessen griff Legionellentodesfall auf
Anfrage an das Ministerium für Gesundheit
Anfang April 2009 hatte es mehrere Erkrankungen und einen Todesfall durch Legionellen-Infektionen in einer Bad Nauheimer Spezialklinik für Herzerkrankungen gegeben (
VUP-Info 09.035). Die hessische FDP-Landtagsfraktion hatte dies auf Anregung des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) zum Anlass genommen, das Thema "Umsetzung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Hessen" detailliert beim dortigen Gesundheitsministerium zu hinterfragen. Die Antwort liegt nun vor:
Im Zeitraum 2004 bis 2008 gab es in Hessen 235 gemeldete Legionellen-Infektionen, wovon 11 (4,7 %) tödlich endeten. Das Ministerium geht davon aus, dass auch in Hessen "nur ein Bruchteil (der Legionellen-Pneumonien) trotz Meldepflicht erfasst werden". Besorgniserregend erscheint in diesem Zusammenhang, dass die Sterblichkeitsrate von im Krankenhaus erworbenen Infektionen für Hessen auf bis zu 15 % geschätzt wird.
Uneingeschränkt bestätigt wird seitens des Staatsministers Jürgen Banzer (CDU), dass in Hessen "gemäß den Vorgaben der TrinkwV ALLE öffentlich zugänglichen Zapfstellen regelmäßig mikrobiologisch untersucht werden". Einrichtungen mit "hohem Risikopotential (Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen)" würden "in der Regel jährlich überprüft". "Bei weniger kritischen Einrichtungen" könne der Überwachungsrhythmus auf bis zu fünf Jahren verlängert werden.
Ausweichend gibt sich der Minister zur Frage, ob die Untersuchungsbefunde von den Gesundheitsämtern regelmäßig eingefordert und überprüft werden. Hier verweist er lediglich auf die rechtlichen Vorgaben, ohne jedoch konkret auf die gestellte Frage einzugehen und zu beantworten, ob diese Aufgaben von den zuständigen Ämtern auch tatsächlich geleistet werden (können).
Auf den Todesfall in der Bad Nauheimer Klinik angesprochen, bestätigt Banzer vier Beprobungen in den letzten 24 Monaten durch ein akkreditiertes Labor der Universität Gießen. Bei 75 % dieser Proben wurden erhöhte Werte für Legionellen festgestellt. Sanierungs- und Schutzmaßnahmen wurden ergriffen.
Abschließend erkundigte sich die FDP auch zur Praxis der Kompetenzüberprüfung und Veröffentlichung von anerkannten Untersuchungsstellen (§ 15 TrinkwV) durch das Ministerium. Überprüfungen der Angaben finden nur "unregelmäßig" statt. Lediglich die Aufnahme neuer Untersuchungsstellen oder Mitteilungen der Untersuchungsstellen selbst zu Änderungen würden fortlaufend berücksichtigt.