Stadt Emden rechtfertigt Wettbewerb mit privaten Laboratorien
Kommunalaufsicht forciert Tätigkeit auf VUP-Anzeige erst nach über 5 Monaten
Mit Nachdruck hat der VUP jetzt erneut in der Angelegenheit "Wettbewerbsverhalten des Untersuchungsamtes der Stadt Emden" bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Weser-Ems vorgesprochen.
Der VUP hatte bereits im Oktober 1999 bei der Stadt moniert, dass das Untersuchungsamt für Privatkunden nicht hoheitliche Leistungen zu Niedrigpreisen anbietet und durchführt.
Der vom VUP konsultierte Oberbürgermeister lehnt eine politische Stellungnahme bis heute ab. Seine Rechtsabteilung verwickelte sich im Schriftverkehr in Widersprüche. Der VUP sah sich daher Anfang Juni 2000 veranlasst, den Vorgang der zuständigen Kommunalaufsicht zur Anzeige zu bringen.
Auch diese reagierte nach einer kurzen Eingangsbestätigung erst jetzt - nach über 5 Monaten - auf erneutes Nachfassen des VUP.
In einem Gespräch zwischen Kommunalaufsicht und dem zuständigen Dezernenten der Stadt erklärte dieser:
Das Labor sei vor 15-20 Jahren in einer Zeit gewachsen, als das heutige Betätigungsfeld ausschließlich hoheitliche Aufgaben waren und keine privaten Laboratorien als Mitbewerber existierten. Daraus wird die Berechtigung abgeleitet, heute noch in diesen Bereichen tätig werden zu können. Es sei für das Untersuchungsamt auch nur schwer möglich Kapazitäten abzubauen. Die Kommunalaufsicht hat nach dieser Aussage die Fachabteilungen des RP eingeschaltet um zu prüfen, welche Aufgaben heute noch zu den hoheitlichen Aufgaben des Untersuchungsamtes gehören, inwieweit dabei gutachterliche Ingenieurtätigkeiten möglich sind und in welchen privatisierten Tätigkeitsbereichen das Amt im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft steht.
Leistungen würden von der Stadt in Orientierung an die öffentlich-rechtlichen Gebührenordnungen abgerechnet. Das Amt betreibe eine Vollkostenrechnung (incl. Personalaufwand).
Seitens der Kommunalaufsicht wird berichtet, dass man nun den Eindruck habe, dass die Brisanz der Thematik von der Stadt, bzw. deren Dezernenten, erkannt worden sei. In Anbetracht der Dringlichkeit rechne man innerhalb der nächsten 14 Tage mit einer schriftlichen Stellungnahme der Stadt. Erst im Anschluss daran sei man in der Lage, die Anfrage des VUP zu beantworten.
Der VUP wird bis Anfang Januar diese Erklärung der Kommunalaufsicht abwarten und kündigte gegenüber der Kommunalaufsicht an, dann gemeinsam in der VUP-Sektion NORD mit dem Bund der Steuerzahler und der Wettbewerbszentrale über das weitere Vorgehen zu beraten und eine Entscheidung zu fällen.