VUP
Kommunaler Einfluss missbraucht
Bei Ausschreibung zunächst den Wettbewerb unterbunden, dann Leistungen mit überteuerten Preisen von eigenem Labor angeboten
Im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Unternehmen ist das Chemische Untersuchungsamt der Stadt Emden jetzt erneut* aufgefallen und hat den VUP zum Handeln bewegt. (* siehe auch VUP-Infos 01.12, 00.78, 00.44 und 99.75)
In einem Sanierungsvorhaben des Liegenschaftsamtes der Stadt auf einem ehemaligen Raffineriegelände wurde in der Leistungsbeschreibung der VOB-Ausschreibung auch die Probenahme und Analytik aufgeführt. Dabei wurden von der Stadt keinerlei Anforderungen an die Kompetenz des Labors gestellt.
Die Ausschreibung verpflichtet den Auftragnehmer, die Analytik im Unterauftrag beim städtischen Chemischen Untersuchungsamt in Auftrag zu geben. Ingenieurbüros, die diesbezüglich Preisanfragen an das kommunale Labor richteten, bekamen weit überteuerte Angebote. Das Labor verfügt weder über eine gültige Akkreditierung noch über die für vergleichbare Untersuchungen auf Bundesliegenschaften erforderliche Zulassung nach der Verwaltungsvereinbarung BAM/OFD-Hannover. Selbst eine Kompetenz-Zertifizierung der Niedersächsischen Landesanstalt für Ökologie (NLÖ) kann nicht vorgewiesen werden.
Gegenüber der zuständigen Vergabeprüfstelle, der Kommunalaufsicht, der Landeskartellbehörde und dem Landesrechnungshof hat der VUP seine Beschwerde kommentiert:
- Die Stadt Emden missbraucht ihren kommunalen Einfluss, indem sie auftragsbezogen den Wettbewerb mit privaten Unternehmen zu Lasten des Steuerzahlers unterbindet und ihrem eigenen Labor eine Monopolstellung auf dem Markt verschafft.
- Die Stadt Emden nutzt diese Monopolstellung dahingehend aus, mit stark überteuerten Preisen andere im Wettbewerb mit privaten Unternehmen erbrachte defizitäre Dienstleistungen ihres Labors zu kompensieren.
- Die hier zu Tage tretende "Unternehmenspolitik" verdeutlicht deren i.S. der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) nicht zulässige wirtschaftliche Tätigkeit der Kommune.
- Es verdeutlicht sich ebenfalls die fehlende Unabhängigkeit des städtischen Labors. Einhergehend mit der unzureichend nachgewiesenen Kompetenz des Labors ist dies auch aus der Sicht des Umweltschutzes höchst bedenklich.
Selbst wenn die VOB bei derartigen Leistungen anwendbar wäre, sei hier in grober Weise mit Wettbewerbsbeschränkungen gegen das Vergaberecht verstoßen worden.
Die Vergabeprüfstelle wurde vom VUP aufgefordert, nach Überprüfung des Vorganges das unlautere Handeln der Stadt zukünftig zu unterbinden, die Vergabe des Auftrages umgehend zu stoppen und eine rechtmäßige Ausschreibung zu veranlassen.