Hessen untersagt Anwendung der H 18
VUP-Vorstoß fand bisher nur in Hessen Gehör
Der VUP hatte alle Bundesländer bereits im März 2001 auf das geltende EU-Recht und das Verbot von Frigen bei der Verwendung in Analyseverfahren hingewiesen. Jetzt reagierte Hessen (als bisher einziges Bundesland) auf diese VUP-Initiative.
Nach einer Besprechung mit VUP-Vorstandsmitglied Dr. Walter Hempe beim für den Vollzug des Chemikaliengesetzes zuständigen RP-Darmstadt hat Hessen verfügt:
Die staatlichen Umweltämter wurden auf das Verwendungsverbot von Frigen in Analyseverfahren und die Ersatzmethode (ISO 9377-2) hingewiesen. Es wurde angeordnet, dass die Ersatzmethode grundsätzlich anzuwenden ist und dass auch bei bereits bestehenden Aufträgen nicht mehr nach der alten Vorschrift ("H 18") gearbeitet werden soll !Die Verfügung (11.04.2001 - IV/F 44.2-ChemG 36-01) des RP Darmstadt ist mit dessen Zustimmung
einzusehen.
In einem erneuten Vorstoß wird der VUP jetzt die Länder über das nachahmenswerte hessischen Verfahren unterrichten.